ErwGr. 140

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Weitere umfassende Reformen der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Ausgestaltung des Finanzsektors der Europäischen Union sind dringend erforderlich und sollten von der Kommission unter gebührender Berücksichtigung der von der Expertengruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière am 25. Februar 2009 vorgelegten Schlussfolgerungen umgehend vorgelegt werden. Die Kommission sollte Rechtsvorschriften zur Beseitigung der Unzulänglichkeiten vorschlagen, die im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Modalitäten der aufsichtsrechtlichen Koordinierung und Zusammenarbeit festgestellt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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