Der AEAVBA muss um Empfehlungen ersucht werden, wie die Fragen einer verstärkten Gruppenaufsicht und des Kapitalmanagements innerhalb einer Gruppe von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen am besten gelöst werden können. Der AEAVBA sollte um Ratschläge ersucht werden, die es der Kommission erleichtern, Vorschläge unter Bedingungen zu erarbeiten, die mit einem hohen Schutzniveau für die Versicherungsnehmer (und Begünstigten) und der Sicherung der Finanzstabilität in Einklang stehen. In dieser Hinsicht sollte der AEAVBA aufgefordert werden, der Kommission Ratschläge zur Struktur und zu den Grundsätzen möglicher künftiger Änderungen dieser Richtlinie zu erteilen, die sich als notwendig erweisen könnten, um gegebenenfalls vorgeschlagene Änderungen in Kraft zu setzen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht und im Anschluss daran geeignete Vorschläge für alternative Systeme für die Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen innerhalb einer Gruppe zur Förderung eines effizienten Kapitalmanagements innerhalb der Gruppe vorlegen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein angemessener flankierender Regelungsrahmen für die Einführung eines solchen Systems vorhanden ist.
Insbesondere ist es wünschenswert, dass sich eine Regelung für die Unterstützung innerhalb der Gruppe auf solide Grundlagen stützt, d. h. auf die Existenz harmonisierter und angemessen finanzierter Versicherungsgarantiesysteme, eines für die zuständigen Behörden, Zentralbanken und Finanzministerien geltenden harmonisierten, rechtsverbindlichen Rahmens für Krisenmanagement, Krisenbewältigung und fiskalische Lastenteilung im Krisenfall, bei dem Aufsichtsbefugnisse und fiskalische Zuständigkeiten aufeinander abgestimmt sind, eines rechtsverbindlichen Rahmens für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden, eines harmonisierten Rahmens für frühzeitige Interventionen und eines harmonisierten Rahmens für die Übertragung von Vermögenswerten und Insolvenz- und Liquidationsverfahren, durch den die einschlägigen nationalen gesellschaftsrechtlichen Hindernisse für die Übertragung von Vermögenswerten beseitigt werden. Die Kommission sollte in ihrem Bericht auch die längerfristige Entwicklung von Diversifikationseffekten und die mit der Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundenen Risiken, die Verfahren für das zentrale Risikomanagement der Gruppe, die Funktionsweise gruppeninterner Modelle und die Beaufsichtigung gruppeninterner Transaktionen und Risikokonzentrationen berücksichtigen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.