ErwGr. 5

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Sehr kleine Versicherungsunternehmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, einschließlich der Bedingung, dass ihre Bruttoprämieneinnahmen unter 5 Mio. EUR liegen, sind vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen. Alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die bereits nach den geltenden Richtlinien zugelassen sind, sollten diese Zulassung jedoch behalten, wenn diese Richtlinie umgesetzt wird. Unternehmen, die vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind, sollten die Möglichkeit haben, die durch den Vertrag gewährten grundlegenden Freiheiten zu nutzen. Diese Unternehmen können eine Zulassung gemäß dieser Richtlinie beantragen, um in den Genuss der in dieser Richtlinie vorgesehenen einheitlichen Zulassung zu kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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