ErwGr. 18

SUP_RL · über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Bei der Herstellung von Kunststoffprodukten sollte ihre gesamte Lebensdauer berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung von Kunststoffprodukten sollten immer die Herstellungs- und die Nutzungsphase sowie die Wiederverwendbarkeit und Recycelbarkeit des Produkts berücksichtigt werden. Im Rahmen der gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie 94/62/EG durchzuführenden Überprüfung sollte die Kommission die jeweiligen Eigenschaften der verschiedenen Verpackungsmaterialien, einschließlich Verbundmaterialien, auf der Grundlage von Lebenszyklusbewertungen berücksichtigen, wobei insbesondere auf die Abfallvermeidung und kreislauforientiertes Design einzugehen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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