ErwGr. 10

TAXONOMIE_VO · über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

Angesichts des Ausmaßes der Herausforderung und der Kosten, die durch Untätigkeit oder verzögertes Handeln entstehen, sollte das Finanzsystem nach und nach angepasst werden, in der es die Wirtschaft so unterstützt, dass diese nachhaltige funktionieren kann. Zu diesem Zweck muss ein nachhaltiges Finanzwesen zum Standard werden, und müssen die Auswirkungen von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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