ErwGr. 29

TAXONOMIE_VO · über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

Die Umweltziele der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sollte entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union ausgelegt werden, einschließlich der Richtlinien 2000/60/EG, 2004/35/EG (35), 2004/107/EG (36), 2006/118/EG, 2008/50/EG (37), 2008/105/EG, 2010/75/EU, (EU) 2016/802 (38) und (EU) 2016/2284 (39) des Europäischen Parlaments und des Rates.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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