Art. 122 – Anwendung der Unionsvorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
UMV · über die Unionsmarke
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-832/21 – Beverage City & Lifestyle GmbH u.a. gegen Advance Magazine Publishers, IncECLI:EU:C:2023:635
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Besondere Zuständigkeiten – Art. 8 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Klagen, zwischen denen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint – Ankerbeklagter – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 122 und 125 – Klage wegen Verletzung einer Unionsmarke gegen mehrere Beklagte mit Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten – Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Geschäftsführers einer beklagten Gesellschaft – Zuständigkeit des angerufenen Gerichts hinsichtlich der Mitbeklagten mit Wohnsitz außerhalb des Mitgliedstaats des Gerichtsstands – Begriff ‚so enge Beziehung‘ – Exklusiver Vertriebsvertrag zwischen dem Lieferanten und seinem Kunden
- C-104/22 – Lännen MCE Oy gegen Berky GmbH und Senwatec Gmbh & Co. KgECLI:EU:C:2023:343
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 125 Abs. 5 – Internationale Zuständigkeit – Verletzungsklage – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem eine Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht – Von einer Suchmaschine, die eine nationale Top-Level-Domain verwendet, angezeigte Werbung – Werbung, die das geografische Liefergebiet nicht präzisiert – Zu berücksichtigende Kriterien
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