Art. 128 – Widerklage
UMV · über die Unionsmarke
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-654/21 – LM gegen KPECLI:EU:C:2023:462
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Rechtsstreit vor dem nationalen Gericht – Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 124 – Verletzungsklage – Art. 128 – Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit – Gegenstand der Widerklage – Art. 129 Abs. 3 – Verfahrensvorschriften, die auf gleichartige Verfahren betreffend nationale Marken anwendbar sind – Grundsatz der Verfahrensautonomie
- C-256/21 – KP gegen TV und Gemeinde Bodman-LudwigshafenECLI:EU:C:2022:786
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarken – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 124 Buchst. a und d – Art. 128 – Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte – Verletzungsklage – Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit – Rücknahme der Verletzungsklage – Entscheidung über die Widerklage – Eigenständigkeit der Widerklage
- C-371/18 – Sky plc u. a. gegen Skykick UK Limited und Skykick IncECLI:EU:C:2020:45
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 7 und 51 – Erste Richtlinie 89/104/EWG – Art. 3 und 13 – Bestimmung der von der Eintragung erfassten Waren oder Dienstleistungen – Nichteinhaltung der Erfordernisse der Klarheit und der Eindeutigkeit – Bösgläubigkeit des Anmelders – Fehlende Absicht, die Marke für die von der Eintragung erfassten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen – Vollständige oder teilweise Nichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Marke – Nationale Rechtsvorschriften, die den Anmelder zu der Erklärung verpflichten, dass er die Absicht hat, die angemeldete Marke zu benutzen
- BGH, EuGH-Vorlage v. 06.06.2019 – I ZR 212/17ECLI:DE:BGH:2019:060619BIZR212.17.0
Bewässerungsspritze Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78 vom 24. März 2009, S. 1) und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. L 154 vom 16. Juni 2017, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist im Falle einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke, die vor Ablauf des Zeitraums der fünfjährigen Nichtbenutzung erhoben worden ist, die Festlegung des Zeitpunkts, der im Rahmen der Anwendung von Art. 51 Abs. 1 Buchst. a GMV und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a UMV für die Berechnung des Nichtbenutzungszeitraums maßgeblich ist, von den Regelungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie der Unionsmarkenverordnung erfasst? 2. Falls Frage 1 zu bejahen ist: Ist bei der Berechnung des Zeitraums der fünfjährigen Nichtbenutzung gemäß Art. 51 Abs. 1 Buchst. a GMV und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a UMV im Falle einer vor Ablauf des Zeitraums der fünfjährigen Nichtbenutzung erhobenen Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke auf den Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage oder den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz abzustellen?
- T-193/17 – CeramTec GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2018:248
Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Dreidimensionale Unionsmarke – Form eines Teils einer Hüftprothese – Unionsbildmarke mit der Darstellung eines Teils einer Hüftprothese – Unionsbildmarke in einem Rosa-Farbton – Rücknahme der Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit und Beendigung der Nichtigkeitsverfahren – Klage des Markeninhabers auf Aufhebung der verfahrensbeendenden Entscheidungen – Unzulässigkeit der bei der Beschwerdekammer eingelegten Beschwerde – Art. 59 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 67 der Verordnung [EU] 2017/1001)
- T-68/16 – Deichmann SE gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2018:7
Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionsbildmarke, die ein Kreuz auf der Seite eines Sportschuhs darstellt – Positionsmarke – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 15 Abs. 1 und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 18 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001)
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