Art. 49 – Zurücknahme, Einschränkung und Änderung der Anmeldung

UMV · über die Unionsmarke

(1)Der Anmelder kann seine Anmeldung jederzeit zurücknehmen oder das in der Anmeldung enthaltene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen einschränken. Ist die Anmeldung bereits veröffentlicht, so wird auch die Zurücknahme oder Einschränkung veröffentlicht.
(2)Im Übrigen kann die Anmeldung der Unionsmarke auf Antrag des Anmelders nur geändert werden, um Name und Adresse des Anmelders, sprachliche Fehler, Schreibfehler oder offensichtliche Unrichtigkeiten zu berichtigen, soweit durch eine solche Berichtigung der wesentliche Inhalt der Marke nicht berührt oder das Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen nicht erweitert wird. Betreffen die Änderungen die Wiedergabe der Marke oder das Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen und werden sie nach Veröffentlichung der Anmeldung vorgenommen, so wird die Anmeldung in der geänderten Fassung veröffentlicht.
(3)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 208 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Einzelheiten des Verfahrens für die Änderung der Anmeldung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • T-767/22 – Hoffmann GmbH Qualitätswerkzeuge gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2024:108

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Holex – Ältere Unionsbildmarke MOLDEX – Relatives Eintragungshindernis – Nachweis der ernsthaften Benutzung – Keine Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-168/21 – Magnetec GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2022:605

    Unionsmarke – Anmeldung einer Unionsmarke, die aus einem lichtblauen Farbton besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Einschränkung des Warenverzeichnisses der Anmeldung – Art. 49 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 – Erfordernisse der Klarheit und der Eindeutigkeit – Art. 33 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Begründungspflicht – Art. 94 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001

  • T-795/21 – Protectoplus GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2022:550

    Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke Li‑SAFE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 – Einschränkung des Warenverzeichnisses der Anmeldung

  • T-359/20 – Team Beverage AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:841

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Team Beverage – Ältere Unionswortmarke TEAM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-489/20 – Eos Products Sàrl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:547

    Unionsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke – Form eines kugelförmigen Behälters – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • T-481/20 – Magnetec - Gesellschaft für Magnettechnologie mbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:373

    Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke CoolTUBE – Absolutes Eintragungshindernis – Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-796/16 – CEDC International sp. z o.o. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2020:439

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke – Form eines Grashalms in einer Flasche – Ältere nationale dreidimensionale Marke – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 15 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 18 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001) – Art der Benutzung – Beeinflussung der Unterscheidungskraft – Benutzung zusammen mit anderen Marken – Schutzobjekt – Erfordernis der Klarheit und Eindeutigkeit – Erfordernis der Übereinstimmung der Beschreibung mit der Darstellung – Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht getroffen wird – Verweis auf die Begründung einer aufgehobenen früheren Entscheidung – Begründungspflicht

  • T-629/18 – mobile.de GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2019:292

    Unionsmarke – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein Auto in einer Sprechblase darstellt – Zulässigkeit der Beschwerde vor der Beschwerdekammer – Art. 49 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Einschränkung des Verzeichnisses der von der angemeldeten Marke erfassten Waren und Dienstleistungen – Art. 27 Abs. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 – Umfang der von der Beschwerdekammer vorzunehmenden Prüfung – Verpflichtung zur Entscheidung über einen Einschränkungsantrag

  • T-577/15 – Xabier Uribe-Etxebarría Jiménez gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2018:305

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke SHERPA – Ältere nationale Wortmarke SHERPA – Teilweise Nichtigerklärung – Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 47 Abs. 2 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 60 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung 2017/1001) – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung 2017/1001)

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 49 UMV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 49 UMV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.