Art. 47 – Prüfung des Widerspruchs

UMV · über die Unionsmarke

(1)Bei der Prüfung des Widerspruchs fordert das Amt die Beteiligten so oft wie erforderlich auf, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist eine Stellungnahme zu seinen Bescheiden oder zu den Schriftsätzen anderer Beteiligter einzureichen.
(2)Auf Verlangen des Anmelders hat der Inhaber einer älteren Unionsmarke, der Widerspruch erhoben hat, den Nachweis zu erbringen, dass er innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag der Anmeldung der Unionsmarke die ältere Unionsmarke in der Union für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist und auf die er sich zur Begründung seines Widerspruchs beruft, ernsthaft benutzt hat, oder dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen, sofern zu diesem Zeitpunkt die ältere Unionsmarke seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, so wird der Widerspruch zurückgewiesen. Ist die ältere Unionsmarke nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, benutzt worden, so gilt sie zum Zwecke der Prüfung des Widerspruchs nur für diese Waren oder Dienstleistungen als eingetragen.
(3)Absatz 2 ist auf ältere nationale Marken im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der Benutzung in der Union die Benutzung in dem Mitgliedstaat tritt, in dem die ältere Marke geschützt ist.
(4)Das Amt kann die Beteiligten ersuchen, sich zu einigen, wenn es dies als sachdienlich erachtet.
(5)Ergibt die Prüfung, dass die Marke für alle oder einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Unionsmarke beantragt worden ist, von der Eintragung ausgeschlossen ist, so wird die Anmeldung für diese Waren oder Dienstleistungen zurückgewiesen. Ist die Marke von der Eintragung nicht ausgeschlossen, so wird der Widerspruch zurückgewiesen.
(6)Die Entscheidung über die Zurückweisung der Anmeldung wird veröffentlicht, sobald sie unanfechtbar geworden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • T-83/24 – Eti Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2025:813

    Unionsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Unionsgeschmacksmuster, das eine Dekoration für Verpackungstüten darstellt – Ältere nationale Wortmarke und ältere nationale Bildmarken – Nichtigkeitsgrund – Verwendung eines Zeichens mit Unterscheidungskraft, dessen Inhaber berechtigt ist, seine Verwendung zu untersagen, in dem jüngeren Geschmacksmuster – Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Anwendbares materielles Recht – Verteidigungsrechte – Umfang der Prüfung durch die Beschwerdekammer

  • T-91/24 – Eti Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2025:814

    Unionsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Unionsgeschmacksmuster, das eine Dekoration für Verpackungstüten darstellt – Ältere nationale Wortmarke und ältere nationale Bildmarken – Nichtigkeitsgrund – Verwendung eines Zeichens mit Unterscheidungskraft, dessen Inhaber berechtigt ist, seine Verwendung zu untersagen, in dem jüngeren Geschmacksmuster – Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Anwendbares materielles Recht – Verteidigungsrechte – Umfang der Prüfung durch die Beschwerdekammer

  • T-608/22 – KHG GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2023:797

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Dreamer – Ältere Unionswortmarke DREAMS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-514/22 – Vitromed GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2023:350

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke VITROMED Germany – Internationale Registrierung der älteren Bildmarke VITROMED – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-408/22 – adp Merkur GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2023:157

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke SEVEN SEVEN 7 – Ältere Unionswortmarke Seven – Relative Eintragungshindernisse – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Keine ernsthafte Benutzung – Art. 47 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001

  • T-185/21 – Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2022:89

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke Хозяйка – Ältere nationale Bildmarke хозяюшка – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-6/20 – Dr. Spiller GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:920

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Alpenrausch Dr. Spiller – Ältere Unionswortmarke RAUSCH – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • T-359/20 – Team Beverage AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:841

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Team Beverage – Ältere Unionswortmarke TEAM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-796/16 – CEDC International sp. z o.o. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2020:439

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke – Form eines Grashalms in einer Flasche – Ältere nationale dreidimensionale Marke – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 15 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 18 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001) – Art der Benutzung – Beeinflussung der Unterscheidungskraft – Benutzung zusammen mit anderen Marken – Schutzobjekt – Erfordernis der Klarheit und Eindeutigkeit – Erfordernis der Übereinstimmung der Beschreibung mit der Darstellung – Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht getroffen wird – Verweis auf die Begründung einer aufgehobenen früheren Entscheidung – Begründungspflicht

  • T-85/19 – Gwo Chyang Biotech Co. Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2020:100

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke KinGirls – Ältere deutsche Wortmarke King – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

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