Art. 77 – Bemerkungen Dritter

UMV · über die Unionsmarke

Werden beim Amt schriftliche Bemerkungen nach Artikel 45 zu einer Unionskollektivmarke eingereicht, so können diese auch auf die spezifischen Gründe gestützt sein, aus welchen die Anmeldung der Unionskollektivmarke gemäß Artikel 76 zurückgewiesen werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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