Art. 86 – Bemerkungen Dritter

UMV · über die Unionsmarke

Werden beim Amt schriftliche Bemerkungen nach Artikel 45 zu einer Unionsgewährleistungsmarke eingereicht, so können diese auch auf die spezifischen Gründe gestützt sein, auf deren Grundlage die Anmeldung einer Unionsgewährleistungsmarke gemäß Artikel 85 zurückgewiesen werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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