§ 22 – Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung

_APPRO_2002 · Approbationsordnung für Ärzte

(1)Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
I.
Physik für Mediziner und Physiologie,
II.
Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie,
III.
Biologie für Mediziner und Anatomie,
IV.
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie.
(2)Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
(3)Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 22 _APPRO_2002 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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