§ 7 – Versorgungslasten nach Artikel 3 der Anlage 1 zum Saarvertrag

_BLG_5 · Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund

Der Bund erstattet dem Saarland mit Wirkung vom 1. Januar 1960 an die Ruhegehälter der nach Artikel 3 Abs. 1 der Anlage 1 zum Saarvertrag auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzten Beamten bis zum Ende des Monats, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen, längstens bis zum Ende des Monats, in dem sie sterben; das gilt auch für die entsprechenden Versorgungsbezüge der auf Antrag ausgeschiedenen, unter Artikel 3 Abs. 3 der Anlage 1 zum Saarvertrag fallenden Angestellten und Arbeiter.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 _BLG_5 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 _BLG_5 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.