Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
ABFKL_RV_2017 · 40 Normen · 3 Anhänge
Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- § 3aBerichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
- § 4Bodenbezogene Untersuchungspflichten
- § 5Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
- § 6Beschränkte Klärschlammuntersuchung
- § 7Bodenbezogene Grenzwerte
- § 8Klärschlammbezogene Grenzwerte
- § 9Rückstellprobe
- § 10Analysefehler und Messtoleranzen
- § 11Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
- § 12Abgabe von Klärschlamm
- § 13Bereitstellung von Klärschlamm
- § 14Auf- oder Einbringungsmenge
- § 15Beschränkung der Klärschlammverwertung
- § 16Anzeigeverfahren
- § 17Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
- § 18Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- § 19Regelmäßige Qualitätssicherung
- § 20Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 21Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
- § 22Sachverständige
- § 23Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
- § 24Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 25Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 26Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
- § 27Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
- § 28Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
- § 29Fortlaufende Überwachung
- § 30Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
- § 31Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
- § 32Probenuntersuchung
- § 33Unabhängige Untersuchungsstellen
- § 34Registerführung
- § 35Auf- oder Einbringungsplan
- § 36Ordnungswidrigkeiten
- § 37Bereits erteilte Qualitätszeichen
- § 38Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
- § 39Bestehende Untersuchungsstellen
Anhänge
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.