Anlage 1 – (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

AGEBV · Allgemeine Gebührenverordnung

(Fundstelle: BGBl.
I 2021, 204 – 210)
Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)Kostenblock Stundensatz in Euro
Abschnitt 1 Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1.mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 50,73
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 59,42
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 74,41
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 93,61
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 62,00
gehobener Dienst 75,19
höherer Dienst 96,59
2.ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 39,60
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 46,38
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 58,09
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 73,08
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 48,40
gehobener Dienst 58,70
höherer Dienst 75,40
Abschnitt 2 Personaleinzelkosten
1.mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 37,39
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 46,09
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 61,08
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 80,28
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 49,01
gehobener Dienst 62,19
höherer Dienst 83,59
2.ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 29,19
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 35,98
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 47,68
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 62,67
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 38,26
gehobener Dienst 48,55
höherer Dienst 65,25
Abschnitt 3 Sacheinzelkosten
1.mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
13,33
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
13,00
2.ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
10,41
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
10,15
Teil B Herleitung der allgemeinen pauschalen StundensätzeKostenblock Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Durchschnittskosten für den Bund pro Jahr in Euro
1.
Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges Brutto A 3 29 209
A 4 34 875
A 5 36 285
A 6 37 245
einfacher Dienst A 2 bis A 6 36 427
A 6 33 056
A 7 36 673
A 8 43 251
A 9 47 887
A 9 + Zulage 52 040
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage 44 860
A 9 40 738
A 10 50 215
A 11 57 815
A 12 63 344
A 13 70 639
A 13 + Zulage 74 822
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage 57 529
A 13 65 194
A 14 73 858
A 15 85 319
A 16 95 292
höherer Dienst A 13 bis A 16 78 088
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,9
10 163
mittlerer Dienst 27,9
12 516
gehobener Dienst 29,3
16 856
höherer Dienst 36,9
28 814
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 32,6
14 624
gehobener Dienst 32,6
18 754
höherer Dienst 32,6
25 457
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten  2 450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften    100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen    400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2 32 523
E 2 Ü 29 897
E 3 34 831
E 4 35 699
Gruppe E 2 bis E 4 34 830
E 5 38 483
E 6 39 805
E 7 43 533
E 8 45 403
E 9a  47 884
Gruppe E 5 bis E 9a  42 261
E 9b  52 951
E 9c  52 503
E 10  55 546
E 11  60 576
E 12  66 265
Gruppe E 9b bis E 12  58 811
E 13  61 817
E 14  74 679
E 15  86 568
E 15 Ü 103 564
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  68 841
1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge E 2   8 738
E 2 Ü   8 475
E 3   9 078
E 4   9 470
Gruppe E 2 bis E 4   9 149
E 5  10 190
E 6  10 623
E 7  11 864
E 8  12 315
E 9a  12 793
Gruppe E 5 bis E 9a  11 319
E 9b  13 914
E 9c  13 464
E 10  14 472
E 11  15 551
E 12  16 632
Gruppe E 9b bis E 12  15 088
E 13  15 590
E 14  18 109
E 15  19 537
E 15 Ü  19 652
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  16 901
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften    100
Unfallversicherung Bund und Bahn    250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen    400
2.
Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben  5 490
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen  3 660
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume  8 100
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 – 4 %
3.
Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 28,1 %
4.
Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 78 121
einfacher Dienst  1 225
mittlerer Dienst 34 001
gehobener Dienst 29 546
höherer Dienst 13 349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 70 337
Gruppe E 2 bis E 4  5 313
Gruppe E 5 bis E 9a 39 376
Gruppe E 9b bis E 12 16 244
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  9 404
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 74 211
einfacher Dienst  1 196
mittlerer Dienst 32 673
gehobener Dienst 27 875
höherer Dienst 12 467
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 65 126
Gruppe E 2 bis E 4  4 690
Gruppe E 5 bis E 9a 36 740
Gruppe E 9b bis E 12 15 177
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  8 159
5.
Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Monat
Beamtinnen und Beamte    136
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer    129

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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