Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
AGMAHNVORDRV · 11 Normen
- § 1Vordrucke
- § 1aBeschriftung mittels Schreibprogramm
- § 2Elektronisch ausfüllbarer und auslesbarer Vordruck
- § 3Vordrucke zur Übermittlung als elektronisches Dokument
- § 4Vordrucke zur Übermittlung als strukturierter Datensatz
- § 5Gemeinsame Koordinierungsstelle; Bereitstellung von Vordrucken im Internet
- § 6Angaben bei Verbraucherdarlehen und -finanzierungshilfen
- § 7Inkrafttreten
- Anlage 1
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.