§ 10 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AGRARFROSTBEIH2024V · Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024

(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 AGRARFROSTBEIH2024V und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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