§ 25 – Anforderungen an die Erzeugung

AGRAROLKV · Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich

Abweichend von § 10 Absatz 5 dürfen im Erzeugnisbereich landwirtschaftlicher Ethylalkohol bei der Herstellung von Rohalkohol oder von unmittelbar aus Rohstoffen produziertem landwirtschaftlichen Ethylalkohol 49 Prozent der jährlich für die Herstellung erforderlichen Rohstoffe nicht von dem Hersteller erzeugte Rohstoffe sein. Ist der Hersteller eine Erzeugerorganisation, die die Rohstoffe ihrer Mitglieder verarbeitet, bezieht sich Satz 1 auf die Rohstoffe ihrer Mitglieder.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 25 AGRAROLKV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 25 AGRAROLKV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.