§ 3 – Erhebungsgebiet

AHSTATG · Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland

Erhebungsgebiet für die Außenhandelsstatistik sind 1.das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Insel Helgoland, jedoch ausschließlich der Gemeinde Büsingen, und
2.Gebiete auf hoher See, in denen die Bundesrepublik Deutschland über das alleinige Recht verfügt, den Meeresboden und seinen Untergrund wirtschaftlich auszubeuten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 AHSTATG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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