§ 6 – Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten

ALEHRV · Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

(1)Lehrimmanente Nebenpflichten werden nicht auf die Jahreslehrverpflichtung angerechnet. Als lehrimmanente Nebenpflichten gelten insbesondere: 1.das Vor- oder Nachbereiten der Lehrveranstaltungen,
2.das Erstellen oder Fortschreiben der für die Lehrveranstaltungen erforderlichen eigenen Lehr- oder Lernmittel, einschließlich elektronischer Lehr- oder Lernmittel,
3.Tutorentätigkeiten,
4.Tätigkeiten im Rahmen von Mentoren- oder Mentee-Programmen,
5.das veranstaltungsbegleitende fachliche Beraten der Studierenden,
6.die Mitwirkung an Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Lehre, zum Beispiel das Abstimmen der Lehrinhalte für verschiedene Lehrveranstaltungsorte, die Evaluierung von Lehrveranstaltungen oder das Abstimmen des Einsatzes externer Lehrverantwortlicher,
7.die Mitwirkung an der Aufstellung oder Fortschreibung von Studien- und Lehrplänen,
8.die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule, zum Beispiel im Fachbereichsrat, Senat oder in der Studienbereichssitzung,
9.Aufsichten sowie
10.die Teilnahme an internen Besprechungen der Hochschule.
(2)In den besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen können darüber hinaus fachspezifische lehrimmanente Nebenpflichten festgelegt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 ALEHRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 6 ALEHRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.