Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
ALEHRV · 14 Normen
- § 1Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen
- § 2Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
- § 3Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen
- § 4Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden
- § 5Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen
- § 6Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten
- § 7Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- § 8Anrechnung für Sonderaufträge
- § 9Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- § 10Ermäßigungen bei Schwerbehinderung
- § 11Weitere Anrechnungen
- § 12Evaluierung
- § 13Inkrafttreten
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