§ 12 – Evaluierung

ALEHRV · Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Diese Verordnung wird fünf Jahre nach dem 7. Mai 2026 evaluiert. Die Evaluierung wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern unter Beteiligung des Kuratoriums der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 12 ALEHRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 12 ALEHRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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