Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
ALTSCHG · 14 Normen
- § 1Zweck der Altschuldenhilfen
- § 2Antragberechtigte
- § 3Altverbindlichkeiten
- § 4Teilentlastung
- § 5Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
- § 6Steuern vom Einkommen und Ertrag
- § 6aErmächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
- § 7Zinshilfe
- § 8Kostentragung
- § 9Antrag
- § 10Auskunftspflicht
- § 11Entscheidungen
- § 12Ermächtigung
- § 13Überleitungsvorschrift zum Wohnraumförderungsgesetz
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.