Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
ALTVDV · 23 Normen
- § 1Datensätze
- § 2Technisches Übermittlungsformat
- § 2aDIN- und ISO/IEC-Normen
- § 3Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
- § 4Übermittlung durch Datenfernübertragung
- § 5Identifikation der am Verfahren Beteiligten
- § 6Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
- § 7Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle
- § 9Besondere Mitteilungspflicht der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- § 10Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters
- § 11Anbieterwechsel
- § 12Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter
- § 13Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
- § 14Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen
- § 15Auszahlung der Zulage
- § 16Kleinbetragsgrenze für Rückforderungen gegenüber dem Zulageberechtigten
- § 17Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
- § 18Erteilung der Anbieterbescheinigungen
- § 19Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 20aVollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
- § 21Erprobung des Verfahrens
- § 23Erprobung des Verfahrens
- § 24Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 4b des Einkommensteuergesetzes
Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.