Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
AMSTPRV · 9 Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils III
- § 3Prüfungsdauer und Bestehen des Teils III
- § 4Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils IV
- § 5Prüfungsdauer und Bestehen des Teils IV
- § 6Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
- § 7Übergangsvorschriften
- § 8Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.