§ 8 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AMSTPRV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom 18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3858) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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