Anlage 6 – (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)

ANZV_2006 · Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1735 — 1736)
NTLSINebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer Geschäftsleiter(in)
Identnummer des Instituts
1.Angaben zur Person
□ Herr    □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
Geburtsdatum Geburtsort
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
2.Art der Anzeige
□ – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
□ – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 2a KWG)
3.Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzuzeigende weitere Tätigkeit)
als Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig)
(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
4.Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) □ sonstiges Unternehmen
□ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
mit Wirkung vom
□ Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□ als Geschäftsleiter/in □ als Mitglied des Aufsichtsrats □ als Mitglied des Verwaltungsrats □ als Mitglied des Beirats
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) wird durch die BBk ausgefüllt
Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens
Identnummer des Unternehmens
5.Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten (Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
6.Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
Ort/Datum eigenhändige Unterschrift
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaftoder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-GesellschaftMandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 6 ANZV_2006 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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