§ 319 – Unpfändbarkeit von Forderungen
AO · Abgabenordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 25.08.2014 – 1 BvR 2243/14ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140825.1bvr224314
- BFH, Beschl. v. 22.01.2013 – VII S 35/12 (PKH)
NV: Hinsichtlich aus der Insolvenzmasse freigegebener Umsatzsteuervergütungsansprüche des Insolvenzschuldners bestehen weder insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbote noch stehen der Aufrechnung gegen solche Forderungen Pfändungsschutzvorschriften entgegen.
- BFH, Beschl. v. 29.01.2010 – VII B 192/09
NV: Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer ist kein Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO. Es besteht deshalb kein Pfändungsverbot und Aufrechnungsverbot, selbst wenn das betreffende Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 319 AO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 319 AO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.