§ 4
APOG · Gesetz über das Apothekenwesen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -; Umdeutung einer Rücknahme einer Apothekenerlaubnis in einen Widerruf nach § 4 Abs. 2 ApoG; Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Apotheke nach § 2 ApoG; Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung nach § 7 ApoG.
Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -; Umdeutung einer Rücknahme einer Apothekenerlaubnis in einen Widerruf nach § 4 Abs. 2 ApoG; Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Apotheke nach § 2 ApoG; Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung nach § 7 ApoG.
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