§ 59 – Versäumnisverfahren
ARBGG · Arbeitsgerichtsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Beschl. v. 11.12.2025 – 6 AZN 349/25ECLI:DE:BAG:2025:111225.B.6AZN349.25.0
Es ist offenkundig, dass im Fall zweier zeitlich aufeinander folgender Kündigungen keine unzulässige Wiederholungskündigung vorliegt, wenn die Unwirksamkeit der zeitlich früheren Kündigung durch echtes Versäumnis- urteil festgestellt wurde. Vor Erlass eines echten Versäumnisurteils findet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage keine materielle gerichtliche Überprüfung von Kündigungsgründen statt.
- BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 70/18ECLI:DE:BAG:2018:250918.U.8AZR70.18.0
- BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 27/18ECLI:DE:BAG:2018:250918.U.8AZR27.18.0
- BAG, Urt. v. 07.06.2018 – 8 AZR 26/17ECLI:DE:BAG:2018:070618.U.8AZR26.17.0
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