§ 61 – Inhalt des Urteils

ARBGG · Arbeitsgerichtsgesetz

(1)Den Wert des Streitgegenstands setzt das Arbeitsgericht im Urteil fest.
(2)Spricht das Urteil die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Beklagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen. Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887 und 888 der Zivilprozeßordnung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(3)Ein über den Grund des Anspruchs vorab entscheidendes Zwischenurteil ist wegen der Rechtsmittel nicht als Endurteil anzusehen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BAG, Urt. v. 28.11.2019 – 8 AZR 278/18ECLI:DE:BAG:2019:281119.U.8AZR278.18.0
  • BAG, Beschl. v. 28.05.2019 – 8 AZN 268/19ECLI:DE:BAG:2019:280519.B.8AZN268.19.0

    1. Streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, kann das Landesarbeitsgericht die Revision auf den Anspruchsgrund beschränkt zulassen. Aus § 61 Abs. 3 iVm. § 64 Abs. 7 ArbGG folgt nichts Abweichendes. Die Beschränkung der Revisionszulassung auf den Anspruchsgrund ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Fehlt es hieran, ist die Revision auch hinsichtlich der Höhe zugelassen. 2. Hat das Landesarbeitsgericht die Revision sowohl im Hinblick auf den Anspruchsgrund als auch im Hinblick auf die Anspruchshöhe nur für eine Prozesspartei zugelassen und hat es über die Höhe der Forderung auch zum Nachteil der anderen Partei entschieden, ist die Beschränkung der Revisionszulassung auf die eine Prozesspartei im Hinblick auf die Anspruchshöhe aus Gründen der Parität unwirksam.

  • BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 70/18ECLI:DE:BAG:2018:250918.U.8AZR70.18.0
  • BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 27/18ECLI:DE:BAG:2018:250918.U.8AZR27.18.0
  • BAG, Urt. v. 26.04.2017 – 5 AZR 740/16 (F)ECLI:DE:BAG:2017:260417.U.5AZR740.16F.0
  • BAG, Urt. v. 26.04.2017 – 5 AZR 739/16 (F)ECLI:DE:BAG:2017:260417.U.5AZR739.16F.0

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 61 ARBGG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 61 ARBGG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.