§ 1a – Anspruchseinschränkung
ASYLBLG · Asylbewerberleistungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, EuGH-Vorlage v. 25.07.2024 – B 8 AY 6/23 RECLI:DE:BSG:2024:250724BB8AY623R0
- BSG, Urt. v. 25.07.2024 – B 8 AY 7/23 RECLI:DE:BSG:2024:250724UB8AY723R0
Die Einschränkung von Grundleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG), für die ein anderer Staat nach Maßgabe der Dublin-III-VO (juris: EUV 604/2013) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, ist auf die Zeit beschränkt, in der eine Überstellung in diesen Staat rechtlich und tatsächlich durchsetzbar ist.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.05.2021 – 1 BvR 2682/17ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210512.1bvr268217
- BVerwG, Urt. v. 20.02.2020 – 1 C 21/19ECLI:DE:BVerwG:2020:200220U1C21.19.0
- BVerwG, Urt. v. 20.02.2020 – 1 C 22/19ECLI:DE:BVerwG:2020:200220U1C22.19.0
- BVerwG, Urt. v. 20.02.2020 – 1 C 20/19ECLI:DE:BVerwG:2020:200220U1C20.19.0
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 08.11.2019 – 1 BvR 2413/19ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191108.1bvr241319
- BSG, Urt. v. 27.02.2019 – B 7 AY 1/17 RECLI:DE:BSG:2019:270219UB7AY117R0
1. Das fortgesetzt rechtsmissbräuchliche Verhalten eines Leistungsempfängers nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellt keine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse dar, die zu einer Neubestimmung des im Einzelfall "unabweisbar Gebotenen" berechtigt. 2. Entscheidungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Abschiebungshindernisses, die im Verhältnis zu den für den Vollzug der Ausreise zuständigen Behörden bindend sind, sind auch bei der Prüfung der notwendigen Kausalität eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens für die Absenkung der Leistung beachtlich. 3. An der notwendigen Kausalität fehlt es, wenn die für den Vollzug der Ausreise zuständige Behörde im Einzelfall zu erkennen gibt, dass sie trotz vollziehbarer Ausreisepflicht auf Maßnahmen der Abschiebung verzichtet. 4. Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Behörden ist bewirkt, wenn der hierfür zuständige Bedienstete von dem Zugang des Schriftstücks Kenntnis erhält und den Empfang bestätigt; die Auswahl dieses Bediensteten steht allein der Behörde zu.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 19.09.2017 – 1 BvR 1719/17ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170919.1bvr171917
- BSG, Urt. v. 12.05.2017 – B 7 AY 1/16 RECLI:DE:BSG:2017:120517UB7AY116R0
Führt ein persönliches Fehlverhalten des nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG) Leistungsberechtigten bei der Beschaffung von Passersatzpapieren zur Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, ist die Gewährung nur auf das unabweisbar Gebotene beschränkter Leistungen verfassungsgemäß.
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