§ 77 – Entscheidung des Gerichts
ASYLG · Asylgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Urt. v. 18.11.2025 – 2 A 1017/19.A
- BVerwG, Urt. v. 16.04.2025 – 1 C 19.24ECLI:DE:BVerwG:2025:160425U1C19.24.0
- BVerwG, Urt. v. 19.12.2024 – 1 C 3/24ECLI:DE:BVerwG:2024:191224U1C3.24.0
Alleinerziehenden als international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre spezifischen elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.
- BVerwG, Urt. v. 21.11.2024 – 1 C 23/23ECLI:DE:BVerwG:2024:211124U1C23.23.0
- Gaza: Subsidiärer Schutz für palästinensischen Volkszugehörigen aus dem Gazastreifen 1. Tatsachenfragen zu durch Zeitablauf überholten tatsächlichen Verhältnissen sind im Interesse der Rechtsprechungseinheit grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig. 2. Die Frage, ob die Auseinandersetzungen zwischen den im Gazastreifen agierenden gewaltbereiten Gruppen und den israelischen Streitkräften die Voraussetzungen eines bewaffneten Konflikts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsyIG erfüllen, der jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit aussetzt, ist infolge der Geschehnisse im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 nicht mehr klärungsbedürftig, sondern zu bejahen (wie OVG LSA, Beschl. v. 20. November 2023 - 3 L 82/23.Z -). 3. Die Frage, ob innerhalb des Gazastreifens interne Schutzmöglichkeiten im Sinne des § 3e AsylG, insbesondere im Landesinneren bestehen, ist infolge der Geschehnisse im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 nicht mehr klärungsbedürftig, sondern zu verneinen (wie OVG LSA, Beschl. v. 20. November 2023 - 3 L 82/23.Z -).
Gaza: Subsidiärer Schutz für palästinensischen Volkszugehörigen aus dem Gazastreifen 1. Tatsachenfragen zu durch Zeitablauf überholten tatsächlichen Verhältnissen sind im Interesse der Rechtsprechungseinheit grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig. 2. Die Frage, ob die Auseinandersetzungen zwischen den im Gazastreifen agierenden gewaltbereiten Gruppen und den israelischen Streitkräften die Voraussetzungen eines bewaffneten Konflikts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsyIG erfüllen, der jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit aussetzt, ist infolge der Geschehnisse im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 nicht mehr klärungsbedürftig, sondern zu bejahen (wie OVG LSA, Beschl. v. 20. November 2023 - 3 L 82/23.Z -). 3. Die Frage, ob innerhalb des Gazastreifens interne Schutzmöglichkeiten im Sinne des § 3e AsylG, insbesondere im Landesinneren bestehen, ist infolge der Geschehnisse im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 nicht mehr klärungsbedürftig, sondern zu verneinen (wie OVG LSA, Beschl. v. 20. November 2023 - 3 L 82/23.Z -).
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 09.08.2023 – 6 A 55/21.A
- Familien mit minderjährigen Kindern sind durch das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Italien grundsätzlich nicht dem ernsthaften Risiko einer erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 GRCh ausgesetzt.
Familien mit minderjährigen Kindern sind durch das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Italien grundsätzlich nicht dem ernsthaften Risiko einer erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 GRCh ausgesetzt.
- Familien mit minderjährigen Kindern sind durch das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Italien grundsätzlich nicht dem ernsthaften Risiko einer erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 GRCh ausgesetzt.
Familien mit minderjährigen Kindern sind durch das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Italien grundsätzlich nicht dem ernsthaften Risiko einer erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 GRCh ausgesetzt.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 30.11.2021 – 2 A 488/19.A
- Sächsisches OVG, Urt. v. 12.10.2021 – 2 A 88/20.A
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 77 ASYLG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 77 ASYLG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.