§ 13 – Grenzübertritt
AUFENTHG · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 20.10.2025 – XIII ZA 2/25ECLI:DE:BGH:2025:201025BXIIIZA2.25.0
- BGH, Beschl. v. 07.11.2023 – XIII ZB 73/20ECLI:DE:BGH:2023:071123BXIIIZB73.20.0
- BGH, Beschl. v. 06.10.2021 – 3 StR 213/21ECLI:DE:BGH:2021:061021B3STR213.21.0
- BVerwG, Urt. v. 27.04.2021 – 1 C 13/19ECLI:DE:BVerwG:2021:270421U1C13.19.0
Drittstaatsangehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland erteiltes Schengen-Visum verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder auf einem fremdflaggigen Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer arbeiten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
- BGH, Beschl. v. 12.02.2020 – XIII ZB 65/19ECLI:DE:BGH:2020:120220BXIIIZB65.19.0
Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kommt auch bei einer Wiederaufnahme der Kontrollen an Binnengrenzen der Europäischen Union nicht in Betracht, wenn der betroffene Drittstaatsangehörige nach Überqueren der deutschen Grenze im grenznahen Bereich gestellt und ihm dort die - tatsächlich bereits erfolgte - Einreise verweigert wird.
- C-412/17 – Bundesrepublik Deutschland gegen Touring Tours und Travel GmbH und Sociedad de Transportes SAECLI:EU:C:2018:1005
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EG) Nr. 562/2006 – Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) – Art. 20 und 21 – Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums – Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats – Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen – Regelung eines Mitgliedstaats, wonach ein Betreiber von Buslinien beim Überschreiten der Binnengrenzen des Schengen-Raums die Reisepässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrollieren muss – Sanktion – Androhung der Verhängung eines Zwangsgelds
- BGH, Beschl. v. 28.04.2015 – 3 StR 86/15
- BGH, Urt. v. 26.02.2015 – 4 StR 233/14
Der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland von ihrem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-II-Verordnung Gebrauch gemacht hat und Asylsuchende, die sich zuvor in Griechenland aufgehalten haben und von dort direkt auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind, nicht nach Griechenland zurücküberstellt, lässt die Strafbarkeit eines ihre unerlaubte Einreise unterstützenden Schleusers unberührt.
- BGH, Urt. v. 26.02.2015 – 4 StR 178/14
- BGH, Beschl. v. 01.08.2012 – 4 StR 226/12
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