Art. 1 – Zustimmung

AUSLSTREITKRNOTWG · Gesetz zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

(1)Dem Notenwechsel vom 29. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark, der Griechischen Republik, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich Norwegen, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Spanien und der Republik Türkei über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland und den Erklärungen zur Strafgerichtsbarkeit vom selben Tage sowie der Vereinbarten Niederschrift vom 5. Mai 1997 wird zugestimmt.
(2)Der Notenwechsel, die Erklärungen zur Strafgerichtsbarkeit und die Vereinbarte Niederschrift werden nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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