§ 3 – Gliederung der Prüfung

AWP_DFORTBV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin

(1)Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1.Lernprozesse und Lernbegleitung,
2.Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,
3.Berufspädagogisches Handeln.
(2)Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft: 1.Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
2.Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
3.Medienauswahl und -einsatz,
4.Lern- und Entwicklungsberatung.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(3)Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft: 1.Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
2.Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
3.Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
4.Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
5.Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(4)(weggefallen)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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