Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
AWP_DFORTBV · 19 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung der Prüfung
- § 4Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- § 5Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
- § 6Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
- § 7Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- § 8Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
- § 9Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
- § 10Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 12Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13Zeugnisse
- § 14Wiederholen der Prüfung
- § 15Übergangsregelung
- § 16Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 11 und 12)
- Anlage 2(zu § 13)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.