Anlage 4 – (zu § 66)

AWV_2013 · Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)
Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus geleisteten Anzahlungen
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus geleisteten Anzahlungen
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus geleisteten Anzahlungen
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
• Forderungen
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus geleisteten Anzahlungen
• Verbindlichkeiten
○ mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○ mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○ aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
• Forderungen
○ an ausländische Banken
○ an ausländische verbundene Nichtbanken
○ an ausländische sonstige Nichtbanken
• Verbindlichkeiten
○ gegenüber ausländischen Banken
○ gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
○ gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 4 AWV_2013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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