Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
AZRG-DV · 23 Normen
- § 1Inhalt der Datensätze
- § 2AZR-Nummer
- § 3Berichtigung eines Datensatzes
- § 4Allgemeine Regelungen
- § 5Verfahren der Datenübermittlung
- § 6Dokumente
- § 7Übermittlungssperren
- § 8Übermittlungsersuchen
- § 9Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 10Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
- § 11Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
- § 12Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 13Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
- § 14Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
- § 15Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
- § 16Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen
- § 17Einschränkung der Verarbeitung
- § 18Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand
- § 19Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei
- § 19aAuswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
- § 19bAuswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
- § 20Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
- § 21Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.