Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse
B_RSZULV · 20 Normen
- § 1Rechtsgrundlage des Emittenten
- § 2Mindestbetrag der Wertpapiere
- § 4Rechtsgrundlage der Wertpapiere
- § 5Handelbarkeit der Wertpapiere
- § 6Stückelung der Wertpapiere
- § 7Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
- § 8Druckausstattung der Wertpapiere
- § 9Streuung der Aktien
- § 10Emittenten aus Drittstaaten
- § 11Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
- § 12Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
- § 48Zulassungsantrag
- § 48aVeröffentlichung eines Basisprospekts
- § 50Zeitpunkt der Zulassung
- § 51Veröffentlichung der Zulassung
- § 68ohne amtliche Überschrift
- § 69Zulassung später ausgegebener Aktien
- § 72Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse
- § 72aÜbergangsvorschrift
- § 73ohne amtliche Überschrift
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.