Anlage 2 – (zu § 13)

BANERKV_2016 · Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 84)
Beschluss des Rates 98/508/EG vom 18. Juni 1998 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung, der Bescheinigungen und der Kennzeichnungen (ABl. L 229 vom 17.8.1998, S. 1), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2012/837/EU (ABl. L 359 vom 29.12.2012, S. 1)
Beschluss des Rates 98/509/EG vom 18. Juni 1998 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung (ABl. L 229 vom 17.8.1998, S. 61), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2012/828/EU (ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 1)
Beschluss des Rates 98/566/EG vom 20. Juli 1998 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 280 vom 16.10.1998, S. 1), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2002/802/EG (ABl. L 278 vom 16.10.2002, S. 21)
Beschluss des Rates 98/78/EG vom 22. Juni 1998 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 31 vom 4.2.1999, S. 1), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2002/803/EG (ABl. L 278 vom 16.10.2002, S. 22)
Beschluss des Rates 2001/747/EG vom 27. September 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 284 vom 29.10.2001, S. 1), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2002/804/EG (ABl. L 278 vom 16.10.2002, S. 23)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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