Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen
BANERKV_2016 · 18 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Zuständige Behörde
- § 3Antrag
- § 4Anerkennung als notifizierte Stelle
- § 5Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
- § 6Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 7Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 8Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 9Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 10Befugnis der notifizierten Stelle
- § 11Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- § 12Befugnis der notifizierten Stelle
- § 13Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- § 14Widerruf der erteilten Befugnis
- § 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 11)
- Anlage 2(zu § 13)
Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.