§ 5 – Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“

BAPROITFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT

Der Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“ nach § 13,
2.Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“ nach § 14,
3.Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“ nach § 15.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 BAPROITFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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