Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT
BAPROITFPRV · 35 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
- § 4Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
- § 5Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
- § 6Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
- § 7Prüfungsteil „IT-Projekt“
- § 8Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“
- § 9Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“
- § 10Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
- § 11Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“
- § 12Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
- § 13Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“
- § 14Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“
- § 15Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
- § 16Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“
- § 17Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“
- § 18Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“
- § 19Form und Ablauf der Prüfung
- § 20Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
- § 21Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
- § 22Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
- § 23Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
- § 24Gesprächssimulation im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
- § 25Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt“
- § 26Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“
- § 27Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 28Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 29Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 30Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 31Zeugnisse
- § 32Wiederholung von Prüfungsleistungen
- § 33Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
- § 34Übergangsvorschriften
- § 35Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.