§ 14 – Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“

BAPROITFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT

Im Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, betriebs- und produktionswirtschaftliche Geschäftsprozesse unter Einsatz und Verwendung von Informationstechnik zu analysieren, zu organisieren und zu optimieren sowie zu damit einhergehenden Veränderungsprozessen zu beraten, diese zu initiieren und zu begleiten. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1.Anwenden von Methoden des Prozessmanagements,
2.Analysieren und Dokumentieren von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen,
3.Beraten zur Transformation und Digitalisierung von Prozessen,
4.Gestalten, Entwickeln und Abbilden von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen in Workflow-Management-Systemen,
5.Identifizieren von Anforderungen und Optimierungspotentialen,
6.Optimieren von Vorgehensweisen und Prozessen,
7.Mitgestalten von Veränderungsprozessen, auch vor dem Hintergrund des technologischen Wandels,
8.Erarbeiten von Servicestrategien zur Sicherstellung des laufenden IT-Betriebs und Überführen in eine Serviceorganisation sowie
9.Definieren von Prozessen zur Migration von IT-Lösungen in bestehende IT-Umgebungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 BAPROITFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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