§ 7 – Bauvorlagen beim Vorbescheid

BAUP_ANO · Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

(1)Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
(2)§ 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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