§ 8 – Bauvorlagen für Typengenehmigungen

BAUP_ANO · Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

(1)Dem Antrag auf Erteilung der Typengenehmigung nach § 73 BauO brauchen nur die in § 1 Abs. 1 Ziffern 2., 3. und 4. genannten Bauvorlagen beigefügt zu werden.
(2)Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
(3)§ 1 Abs. 4 bis 6 gilt sinngemäß.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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