Gesetz über Bausparkassen
BAUSPARKG · 21 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
- § 2aUnwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
- § 3Aufsicht
- § 4Zulässige Geschäfte
- § 5Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
- § 6Zweckbindung
- § 6aVorgaben für Zuteilungsmassen
- § 7Sicherung der Forderungen aus Darlehen
- § 8Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
- § 9Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
- § 10Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 11Abberufung von Geschäftsleitern
- § 12Vertrauensmann
- § 13Besondere Pflichten des Prüfers
- § 14Bestandsübertragung
- § 15Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
- § 16Einstellung des Geschäftsbetriebs
- § 17Bezeichnung "Bausparkasse"
- § 18Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
- § 19Überleitungsbestimmungen
Gesetz über Bausparkassen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.