§ 15 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

BAUSPARKV_2015 · Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bausparkassen-Verordnung vom 19. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2947), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. April 2009 (BGBl. I S. 999) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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